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Was hat sich für Teilnehmer an illegalen Strassenrennen im Bussgeldkatalog 2008 geändert
Illegale Straßenrennen kommen auch in Deutschland leider immer mehr in Mode. Über geschützte Adressen im Internet, oder Handy verständigen sich die Teilnehmer. Die Rennen werden vorher genau geplant und organisiert. Organisatoren und Fahrer tauchen plötzlich an einer Stelle zu einer bestimmen Zeit auf. Nicht nur auf offener Straße, oder in verkehrsarmen Gegenden, sondern auch in 30 kmh Zonen von Städten. Sie rasen durch und sind wieder verschwunden, oft bevor die Polizei eingreifen kann. In vielen Fällen ist es zwischen Rasern und Polizei ein Hase und Igel Spiel.
Nach der STVO § 29 sind solche Rennen in Deutschland verboten. Sie sind auch durch die Behörden nicht genehmigungsfähig.
Wird ein Veranstalter, oder Teilnehmer gestellt, so wird er dafür bestraft. Jede Straftat muss bewiesen werden. Die überhöhten Geschwindigkeiten sind nur mit zugelassenen Messgeräten nachzuweisen. Durch diese komplizierte Rechtslage kommen viele illegalen Raser, auch wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, ohne Bestrafung davon.
Leider sind auch die Strafen nicht so wie zum Beispiel in Australien, wo es passieren kann dass die Teilnehmer nur noch zusehen dürfen, wenn ihre Rennautos in der Schrottpresse landen.
Wer in Deutschland bei illegalen Rennen gestellt wird, egal ob Teilnehmer oder Veranstalter wurde bisher mit 200€, einem Monat Fahrverbot und 4 Punkten in Flensburg bestraft.
Ab 01.01.2008 wurden die Strafen im Bußgeldkatalog 2008 dafür drastisch erhöht. Jeder Teilnehmer, oder Veranstalter solcher Rennen erhält weiterhin 4 Punkte, einen Monat Fahrverbot und 1000€ Strafe.
Sehr wichtig ist bei solchen illegalen Rennen die Mithilfe der Bevölkerung. In manchen Fällen ist es so, dass andere von solchen illegalen Rennen Informationen erhalten. Nichts tun, oder weg sehen, kann das eigene Leben oder das Leben anderer gefährden. Durch rechtzeitige Information können die Straftäter wirkungsvoll bestraft werden.
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