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Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Jeden Anwalt freut es zu hören, wenn sein Klient eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Für vereinfacht sich dann einiges, da er sich für seine Konditionen oder einen eventuellen Vorschuss nicht rechtfertigen muss, denn die Versicherung zahlt diese Kosten ohne weitere Nachfragen. Problem ist allerdings auch bei diesem Finanzthema, dass es schwer ist eine passende Versicherung zu finden, da die Angebote nicht immer unbedingt glaubwürdig sein müssen.
Die Rechtsschutzversicherung kommt im Falle von Geldstrafen und Bußgeldern, welche in Straf- und Zivilprozessen verhängt worden sind, nicht für die Kosten auf. Ebenfalls für Strafen, welche vorsätzlich vom Angeklagten ausgeübt wurden, zahlt die Versicherung keinen Cent.
Ein weiterer Nachteil, den eine Rechtsschutzversicherung aufweist, ist die Pflicht des Anwalts, Fälle abzulehnen in denen er keine Chance auf einen Sieg sieht. Er muss zunächst die Sachlage und alle Fakten prüfen und durchgehen und dann entscheiden, welche Chancen er dem Fall zugesteht.
Ein Rechtsanwalt sollte ein paar Punkte bedenken. Sein Standesrecht untersagt ihm, seine Klienten gewissenhaft in das so genannte „offene Messer“ laufen zu lassen. Außerdem muss er auch daran denken, dass seine Klienten ihn nach seinen Erfolgen bewerten. Durch diese Punkte sind die Kläger, bzw. Angeklagten eigentlich schon vorverurteilt. Wenn der Anwalt ablehnt, können sie zwar – mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung – darauf beharren, verteidigt zu werden, allerdings endet dies meisten nicht sehr erfolgreich. Entscheidet sich der Rechtsanwalt in sehr kurzer Zeit für den Fall, wird die Rechtsschutzversicherung für den Klienten eigentlich nutzlos. Grund dafür ist, dass der Verlierer des Rechtsstreits meist für die gesamten Kosten der Gerichtsverhandlung aufkommt.
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