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Invaliditätsversicherung
Eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit wird Invalidität genannt. Invaliden können in den meisten Fällen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen und somit nicht durch Arbeitseinkommen für den Lebensunterhalt von sich und ihren Familien aufkommen. Um dieses Risiko abzumildern können dazu geeignete Versicherungen abgeschlossen werden, zum einen die Invaliditätsversicherungen und zum anderen eine Unfallversicherung.
Die Unfallversicherung bietet einen finanziellen Schutz vor den Folgen eines Unfalls, bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden, die letzten Endes zur Invalidität führen zurück, beugt die Unfallversicherung dem finanziellen Desaster vor. Dabei sollten Erwachsene mindestens das 3fache ihres Jahresbruttoeinkommens als Versicherungssumme ansetzen. Die Unfallversicherung gilt sowohl im Beruf als auch in der Freizeit, ist eine Invaliditätsleistung vereinbart zahlt die Versicherung einen entsprechenden einmaligen Betrag.
Weiterhin kann sich durch eine Invaliditätsversicherung vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Viele Menschen unterschätzen heute das Risiko der Berufsunfähigkeit, aber Statistiken zufolge wird jeder dritte Erwerbstätige vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Gesetzlich einigermaßen ausreichend abgesichert sind seit 2001 nur noch die vor 1960 Geborenen, alle Anderen erhalten nur noch eine Erwerbsminderungsrente und das auch nur, wenn sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird also für die Jüngeren immer wichtiger. Über die Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt der Versicherte eine Rente, wenn die Berufsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen wird und durch Krankheit oder Unfall entstanden ist. Einige Versicherungsunternehmen beteiligen sich auch an den Kosten für eine Rehabilitation oder an den Kosten für den beruflichen Wiedereinstieg. Bei der Berechnung der Beitragsleistungen stufen die Versicherer ihre Kunden in bestimmte Risikogruppen ein. Ein Versicherungsvergleich im Internet zur Orientierung ist ratsam.
Artikel 5 Mal geändert,
letze Änderung: 2007-10-23
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