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Der Privatdetektiv
Detektive, im Allgemeinen, sind Privatermittler, beziehungsweise Privatdetektive. Durch Recherchen und Observationen sammelt ein privater Ermittler Beweise, Erkenntnisse und Informationen. Solche sollen zumeist als Beweismaterial vor Gericht dienen. Doch oft werden Detektive beauftragt, um für den Auftraggeber Beweise zu beschaffen, damit dieser erst dann entscheiden kann, ob er staatliche Institutionen einschalten oder offizielle Ermittlungen einleiten will.
In den meisten Fällen handelt es sich um Fälle im Zivilrecht, wie zum Beispiel Untreue, Girokonto Betrug, Schwarzarbeit, Finanzdelikte und Ehebruch. Da staatliche Strafverfolgungsbehörden hier teilweise nicht tätig werden, beziehungsweise nicht tätig werden dürfen, werden hier Privatdetektive eingeschaltet. Des Weiteren nehmen Detektive Adressermittlungen vor, ermitteln wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten und gewähren unter anderem auch Personenschutz.
Eine weitere Fachrichtung der Detektive sind Ladendetektive. Sie sind dem privaten Ermittler nicht gleich zu setzen, da Ladendetektive eine Bewachungsaufgabe übernehmen und eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Daher zählen Ladendetektive zu den Bewachern und haben somit die Aufgabe Objekte oder Gegenstände zu bewachen, sowie Diebstähle, Einbrüche und Spionagen zu verhindern, beziehungsweise aufzudecken.
In der Wirtschaft werden Detektive eingesetzt, um Werksspionagen, Schwarzarbeit, Betrug und Diebstähle zu verhindern. Auch Mitarbeiter werden oft "unter die Lupe" genommen, da oftmals die Kriminalität schon in der Firma beginnt. Mitarbeiter haben fast überall Zugang und Möglichkeiten, Informationen an Konkurrenten zu verkaufen, zu manipulieren oder zu stehlen. Zudem werden Mitarbeiter überwacht, ob ihr häufiges Fehlen auf der Arbeit wirklich krankheitsbedingt ist oder ob sie "blaumachen".
Detektive können in Detekteien angestellt werden oder als Selbständige für sie arbeiten. Dass Detektive auch allein arbeiten, ist auch keine Seltenheit. Der Detektiv an sich benötigt keine besondere Ausbildung, da das Berufsbildungsgesetz diesen Beruf nicht kennt. Allerdings benötigen Detektive im Bewachungsgewerbe eine Bewachungserlaubnis und Sachkundeprüfungen.
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