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Neustart mit einer Limited
Das Gesellschaftsmodell der britischen Limited ist vor allem auch für deutsche Unternehmer von großer Bedeutung, weil es Ihnen auch nach einer Insolvenz die Chance bietet, beruflich wieder Fuß zu fassen und auf eigenen Beinen stehend einen unternehmerischen Neuanfang zu wagen. Begründet liegt dies darin, dass ein Unternehmen in Limited-Form in Deutschland nur als Gewerbe angemeldet werden muss, während alle juristischen Abläufe nach englischem Recht geregelt sind. Dies wurde europäischen Bürgern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur unternehmerischen Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas vor wenigen Jahren möglich gemacht. Wesentlich dabei sicher auch die Tatsache, dass sich die Gründungskosten für eine englische Limited in relativ kleinem Rahmen bewegen. So belaufen sich die eigentlichen Gründungskosten inklusive der Gebühren, die eine Agentur für die Abwicklung der Formalitäten in Großbritannien berechnet, meist auf weniger als 1000€. Auch ist die Summe, mit der ein Unternehmer im Schadensfall haften muss bereits vor bzw. bei Unternehmensgründung festgelegt. Diese Summe, das Grundkapital, beträgt mindestens einen Euro. Dieses Grundkapital lässt sich zudem jeder Zeit erhöhen, zudem ist es immer möglich, weitere Gesellschafter in eine Limited aufzunehmen. Darüber hinaus müssen der Gesellschafter oder die Gesellschafter, wenn es sich um mehrere handelt, nicht mit seinem Privatvermögen für etwaige Schäden haftet. Da potentielle Auftraggeber allerdings ebenso von der Transparenz bei der Struktur einer Limited profitieren, empfiehlt es sich generell das Stammkapital einer Faustregel gemäß festzulegen. Diese Regel besagt, dass das Nominalkapital etwa 10-20% des Umsatzes eines Limited Unternehmens ausmachen sollte. Nicht vergessen werden sollte bei der Entscheidung für das Unternehmensmodell einer Limited jedoch, dass in letzter Zeit vermehrt Banken den Gründern einer Limited ein Geschäftskonto verweigern, weil eben diese private Haftbarkeit größtenteils entfällt, was ein erhöhtes Verlustrisiko für die Finanzierung bedeutet. Gleiches gilt natürlich für Auftraggeber, die hellhörig werden, wenn ein Unternehmer ein Stammkapital eingerichtet hat, das nur einen Bruchteil der Auftragshöhe ausmacht. Auch und gerade deshalb empfiehlt sich die Einhaltung der oben genannten Faustregel für das Gründungskapital der neuen Limited. Zudem kann der Geschäftführer im Falle fahrlässigen Verhaltens auch mit seinem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden.
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