Lebensversicherung ist einer der bedeutendster Zweige der Individualversicherungen in Deutschland. Sie deckt den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters einer versicherten Person ab und wird auf Basis biometrischer Risiken berechnet. Trotz des Wegfalls des Steuerprivilegs für Neuverträge ab 2005, gehört Lebensversicherung zu den beliebtesten Vorsorgeprodukten in Deutschland.
Es gibt eine Menge verschiedener Formen von Lebensversicherungen auf dem Versicherungsmarkt, die sich in vier große Gruppen einteilen lassen:
Risikolebensversicherung deckt den Tod als Versicherungsfall ab. Die vereinbarte Versicherungssumme wird beim Tod der Versicherten Person an die bezugsberechtigte Person
ausbezahlt, vorausgesetzt der Tod tritt innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne ein. Die Beträge zur Risikolebensversicherung hängen von dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vor dem Beginn der Versicherung ab. Auch die Laufzeit und die Versicherungssumme sind für die Kalkulation der Beiträge maßgeblich.
Kapitallebensversicherung sichert die Altersvorsorge bzw den Tod des Versicherungsnehmers ab. Ein großer Teil der Beiträge wird für die Bildung des Kapitals verwendet. Der Rest wird für die Absicherung der Todesfälle einbehalten. Überlebt die Versicherte Person die Vertragslaufzeit, so wird die vereinbarte Versicherungssumme als eine einmalige Kapitalzahlung ausbezahlt.
Fondsgebundene Lebensversicherung unterscheidet sich von der Kapitallebensversicherung nur darin, dass der Teil der Beiträge, der für die Kapitalbildung verwendet wird, in Fonds angelegt wird. Die Entscheidung über die Fondsauswahl liegt beim Versicherungsnehmer.
Private Rentenversicherung ist eine weitere Form der Lebensversicherung. Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden, so dass auch Personen mit Vorerkrankungen diese Versicherung abschließen können. Die Versicherungsleistungen erfolgen bis zum Tode des Versicherungsnehmers im Form von regelmäßigen Zahlungen - einer Rente. Die Hinterbliebenen erhalten allerdings nur die einbezahlten Beiträge zurück.