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Vorteile der privaten Krankenversicherung
Selbstständige, Freiberufler, Beamte und gut verdienende Angestellte haben die Möglichkeit, von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Letztere bietet vielen Versicherten eine Reihe von Vorteilen. So kann bei den Beiträgen viel Geld gespart werden, im günstigsten Fall bis zu 2.000 Euro jährlich. Es ist jedoch zu bedenken, dass nicht jeder von einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung profitiert. Die Vor- und Nachteile sind in jedem Fall genau gegeneinander abzuwägen und auch verschiedene private Krankenversicherungen miteinander zu vergleichen, bevor man sich entscheidet.
Von der privaten Krankenversicherung profitieren vor allem junge und gesunde Menschen. Wer unter 35, besser noch unter 30 oder gar unter 25 ist und in den letzten 5 Jahren nicht oder zumindest nicht ernsthaft krank war, hat fast nur Vorteile gegenüber der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Für die Festlegung des monatlichen Beitrages ist das Eintrittsalter und nicht der monatliche Verdienst maßgeblich. Allgemein gilt, dass sich für Menschen, die bereits das 40. Lebensjahr überschritten haben, ein Wechsel kaum noch lohnt. Wer darüber hinaus bereits ernsthaft krank war, hat mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, wenn ihm nicht sogar die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung ganz verwehrt bleibt.
Die private Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern einen Basistarif, der eine medizinische Grundversorgung absichert. Darüber hinaus kann man noch Zusatzleistungen wie zum Beispiel Besuche beim Heilpraktiker, Privatkliniken, Chefarztbehandlung, Einzelzimmer u.ä. versichern, wofür dann Zusatzbeiträge zu entrichten sind. Jeder kann sich so einen individuellen Leistungskatalog zusammenstellen. Auch bei Zuzahlungen für Brillen oder Zahnersatz sind individuelle Lösungen möglich.
Für Privatpatienten entfällt beim Arztbesuch die Praxisgebühr. Stattdessen stellt der Arzt dem Patienten nach der Behandlung eine Rechnung, die er dann begleichen muss und seiner Krankenkasse zur Kostenerstattung einzureichen hat. Es bleibt dem Patienten aber auch frei gestellt, den Rechnungsbetrag aus eigener Tasche zu zahlen und der Krankenkasse nicht zu melden. Dies dürfte vor allem bei nur geringen Beträgen im Jahr interessant sein. War nämlich ein Versicherter ein Jahr lang nicht beim Arzt bzw. hat seiner PKV keine Rechnung eingereicht, wird er oft mit der Rückerstattung von einem oder mehreren Monatsbeiträgen belohnt.
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