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Die gesetzliche Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung werden die gesetzliche und die private Unfallversicherungunterschieden. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle pflichtversicherten Personen, also in der Regel Arbeitnehmer. Finanziert wird die Versicherung durch Beiträge der Unternehmen im Umlageverfahren.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet im allgemeinen Ersatz, wenn auf dem Weg von und zur Arbeit oder durch Ausübung der Berufstätigkeit ein Unfall geschieht, bzw. dadurch eine Krankheit entsteht. Allerdings gibt es hier viele Ausnahmen, so dass sich nicht immer auf Anhieb sagen lässt, ob die Folgen eines Unfalls letztlich auch tatsächlich von der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen sind. So gelten bestimmte Krankheiten, auch wenn sie bei der Arbeit auftreten nicht unbedingt als Berufskrankheit und auch wenn der Versicherte beispielsweise nicht direkt von der Arbeit zur Wohnung fährt, kann dies ein möglicher Grund für die Verweigerung der Versicherungsleistungen sein.
Ist allerdings eindeutig vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wie z.B. der Berufsgenossenschaft festgestellt worden, dass ein entsprechender Versicherungsfall eingetreten ist, dann leistet die gesetzliche Unfallversicherung Ersatz für medizinische Versorgung, Reha und weiteren Schadensersatz wie z.B. eine Rente bei Invalidität. In diesem Bereich wird verstärkt Wert auf Vorsorge und vorbeugende Maßnahmen gelegt, um das Risiko von Arbeitsunfällen zu verringern, die Vorschriften zur Unfallverhütung in Betrieben sind somit recht umfangreich geworden, was generell zu begrüßen ist. Gegen Unfälle im privaten Bereich, beispielsweise im Haushalt kann man sich und die Familie mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich absichern.
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