Ein sensibles Thema ist die Entschädigung der Hausratversicherung bei einem Schadenfall. Diese Art der Versicherung ist eine Neuwertversicherung. Ersetzt werden laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte zum Neuwert und die Reparaturkosten bei beschädigten Sachen. Wichtig für Unternehmer: Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, wenn der Versicherungsnehmer als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtig ist. Die Entschädigungsgrenzen bei Wertsachen bei einer Hausratversicherung beträgt 20 Prozent der Versicherunsgssumme. Je Versicherungsantrag kann zusätzlich eine geringere oder höhere Entschädigungssumme beim Hausrat vereinbart werden.
Die sogenannte Unterversicherung kann zu dem Fall führen, dass der Versicherte wesentlich weniger ersetzt bekommt als im Hausratversicherungsvertrag vereinbart ist. Grund dafür ist in der Regel das Bestreben, sich günstig zu versichern und dabei eine geringere Versicherungssumme angegeben wird als der gesamte Hausrat eigentlich wert ist. Nur aus dem Grund, um Beiträge zu sparen. Bei der Unterversicherung wird der Schaden nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Im Klartext bedeutet das an einem konkreten Beispiel: Beträgt die Versicherungssumme 10.000 Euro und die Hausratversicherung lautet auf 8.000 Euro besteht eine Unterversicherung von 20 Prozent. In einem Schadenfall würde der Versicherungsnehmer demnach auch nur 80 Prozent vom Hausratversicherer erstattet bekommen.
Niemand kann auf den Cent genau seine notwendige Versicherungssumme berechnen. Daher wird in der Hausratversicherung die Möglichkeit geboten, einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter anzugeben. Vielerorts beläuft sich dieser zwischen 600 und 750 Euro pro Quadratmeter. Wählt der Versicherte diese Option, garantiert die Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht.